Die Verordnung dazu erfolgt durch den Arzt, d.h. dass der Arzt ein ganz normales Rezept über die Stunden ausstellt. Meist werden mit der ersten Verordnung 20 - 60 Stunden bewilligt. Diese Verornung erfolgt nach § 33 Absatz 1,Satz 2,SGB V, "Unterweisung im Gebrauch des Blindenlangstockes für Blinde und hochgradig Sehbehinderte".

Blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder und mehrfachbehinderte blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder und Erwachsene könnten beim Gehen auch einen Gehwagen oder einen Spezialstock mit Rollen oder ein anderes Hilfsmittel benutzen .
Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung beschränkt die Möglichkeiten sich fortzubewegen und zurechtzufinden. Die einzelne Person ist ganz einfach nicht gut orientiert und nicht mobil.
Bei mehrfachbehinderten Kindern und Erwachsenen kommen zur Sehschädigung andere Behinderungen wie z.B. Gehörlosigkeit oder motorische Einschränkungen hinzu. Diese Personengruppen erlernen hier ganz praktisch einen Aufbau und eine Entwicklung eines "Zurechtfindsystems".
Die alltäglichen Schwierigkeiten fangen in der Wohnung/ im Haus an . Schließlich wird es in der Außenumgebung und im Straßenverkehr ausgesprochen unangenehm und anstrengend, sich allein zurechtzufinden. Spätestens beim Einkaufen oder zur Arbeit fahren wird klar, dass es ohne Hilfe von anderen oft nicht mehr geht.
Genau in dieser Situation setzt das hier beschriebene Schulungsprogramm ein. Die Sehgeschädigten sollen dann fähig sein, sich selbständig und sicher mit dem Langstock oder einer anderen Mobilitätshilfe zurechtzufinden und zu gehen.
Das Hauptziel der Schulung in O & M ( Orientierung und Mobilität) ist es , mit Hilfe des Langstockes oder individuell angepassten Hilfsmitteln eine größtmögliche Orientierung und Mobilität zu erreichen und praktisch anzuwenden.
Jede Person, ob hochgradig sehbehindert oder blind, ob einfach- oder mehrfachbehindert, kann an der Schulung teilnehmen. Altersgrenzen gibt es nicht.
Ob noch Kind oder schon Großeltern, der Langstock ist für jedermann geeignet.
Der Erfolg der Schulung hängt einzig und allein davon ab, dass Sie bereit sind, etwas Neues zu lernen, das Ihr Leben erleichtert und bereichert : Selbständige Orientierung und Mobilität.
Umfang und Dauer dieser Schulung sind insbesondere von folgenden Faktoren abhängig:
Eine enge Zusammenarbeit mit der Erziehungseinrichtung, Kindergarten ,Schule oder Arbeitgeber ist ebenfalls sehr wichtig.
Die Schulung in O&M findet grundsätzlich im Einzelunterricht statt.
Der Unterricht in O&M findet überwiegend in der Wohn- oder Arbeits -/ Ausbildungsumgebung statt
In der Regel sind für eine Schulung bis zu 100 Unterrichtseinheiten notwendig, bei Mehrfachbehinderten sogar bis 120. Es kann sich jedoch herausstellen, dass die betreffende Person zum Erreichen der Schulungsziele weniger Stunden benötigt. Die Schulung kann auch nach kürzerer Zeit vorerst beendet und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden, denn jede / r Teilnehmer/in an der Schulung fängt unter ganz persönlichen Vorbedingungen an. Diesen persönlichen Ausgangsvoraussetzungen muss die Schulung angepasst werden. Die individuellen Befindlichkeiten werden ganz besonders beachtet. Vollblindheit, hochgradige Sehbehinderung oder Mehrfachbehinderung können zudem zusätzliche Einschränkungen und Erkrankungen des Körpers und der Seele entwickelt haben. Weiterhin spielen neben dem Alter auch die eigenen Lebenserfahrungen oder die Art und Verlaufsform der Augenerkrankung eine Rolle.
Die Inhalte der Schulung müssen in jedem Einzelfall den Möglichkeiten angepaßt werden. Das bedeutet hier:
Kinder und auch Vorschulkinder , blind, sehbehindert oder mehrfachbehindert, sollten zu Beginn der Schulung vor allem in Körperwahrnehmung, Raum- und Richtungsorientierung , Begriffsbildung von Raum-Umwelt, Verständnis und sprachlicher Umsetzung von Verhältniswörtern wie auf, in, unter, über usw. unterrichtet werden, wobei die eben genannten Dinge ganz praktisch erfahren und geübt werden .
Der richtige Einsatz von Hilfsmitteln ( Langstock, alternative Mobilitätshilfen, optische Hilfsmittel, wie Monokulare oder Kantenfiltergläser) wird geübt , wobei dann auch erste einfache oder auch schon komplexere Wege bewältigt werden können, d.h. dass in diesem jungen Alter oft noch auf sehr spielerische Art und Weise die Grundlagen für eine selbständige und sichere Orientierung und Mobilität gelegt werden können.
Die Schulung kann nach bestimmten individuellen Lernerfolgen unterbrochen werden. Sie wird später, wenn es die Lebenslage der Person erfordert, wieder aufgenommen.


Jugendliche, ob blind, sehbehindert oder mehrfachbehindert, erleben in diesem Lebensabschnitt häufig größere Veränderungen. (Ortswechsel/ Schulwechsel/Arbeitseintritt und anderes) Es ist darum nötig , dass sich die Schulung genau darauf bezieht. Ein neuer geistiger und taktiler Aufbau von Orientierung und Fortbewegung und die "Vorstellung einer neuen geistigen Landkarte" wird erarbeitet.

In diesem Alter kommt es auch vor ,dass je nach Fortschreiten einer Augenerkrankung erstmals eine Schulung in O&M stattfindet . Dann gilt es, wie oben bei den Kindern beschrieben, die Grundlagen für die persönlichkeitsbezogene Orientierung und Mobilität zu legen.
Der Beginn einer Schulung im Erwachsenenalter bedeutet je nach dem Grad der Einschränkung(en), Blindheit ,Sehbehinderung oder Mehrfachbehinderung , dass die schon benannten Inhalte (siehe Kinder/Jugendliche ) erlernt werden . Im Unterschied zu den Kindern haben die meisten Erwachsenen aufgrund ihrer Vorerfahrungen häufig klarere eigene Wünsche und Ziele, die sie erlernen möchten oder müssen.

Ältere Klienten , blind ,sehbehindert und auch mehrfachbehindert, nehmen immer häufiger die Möglichkeiten der O&M- Schulung in Anspruch. D.h. wenn sich ältere Personen für die Schulung entscheiden, geht diesem Entschluss meist eine mittelschwere bis schwere Augenerkrankung voraus. (Makuladegeneration, Glaukom , Opticusatrophie u.a.). Dadurch entsteht bei diesen Klienten der Wunsch, wieder einige Wege - im Haus oder außerhalb - machen zu können. Nach einer Schulung in O&M können dann die selbst gewählten Ziele und Wege , z.B. in der häuslichen Umgebung, im Alters- oder Pflegestift und anderswo wieder bewältigt werden.


Sehbehinderte ( Makuladegeneration, Retinitis Pigmentosa, Nachtblindheit, Blendempfindlichkeit und anderes) lernen mit dem Langstock Hindernisse und Stufen zu erkennen oder z.B. Hell-Dunkel Situationen zu bewältigen. Mit dem Langstock, können also Hindernisse wahrgenommen werden. Weiterhin wird das vorhandene Sehvermögen gleichzeitig genutzt.

Das Training mit sehbehinderten Menschen sollte nicht allein auf die Benutzung des Langstockes ausgerichtet sein . Der Sehrest wird gefördert und soweit es geht genutzt. Besonders die Orientierung wird in einem , größeren Zusammenhang vermittelt. Das heißt z.B.: Eine Fußgängerzone wird im Überblick vermittelt, die Läden werden aufgezählt und nach Wichtigkeit geordnet. Der Bereich wird als Ganzes mit markanten Punkten ,Farben oder anderen Orientierungsmerkmalen dargestellt. Oder es werden auch Stadtviertel und deren Lage zueinander vermittelt. Selbst Städte werden als ganze, große Zusammenhänge vorgestellt und gelernt.
Der Langstock sollte auch vom Personenkreis der Sehbehinderten immer als Verkehrsschutzzeichen mitgeführt werden.
Die Schulung insgesamt umfaßt , zugeschnitten auf die Möglichkeiten und Lernfähigkeiten des Einzelnen, in allen Altersgruppen in der Praxis zunächst immer ein Erlernen der sogenannten „Sehenden Begleitung“, der Körperschutztechniken, der Orientierungsfertigkeiten, Hörübungen und die Unterweisung im Gebrauch der Techniken des weißen Langstockes.
Das Ganze wird zuerst im Gebäude und dann im Freien, d.h. im ruhigen Wohngebiet ( Wohnumgebung) trainiert. Das Üben im Einkaufsviertel folgt, einfache Straßenüberquerungen werden bewältigt.
Überquerungen Ampel geregelter Kreuzungen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel , Bahnhöfe und sogar Flughäfen können ebenfalls Ziele der Schulung sein.
Die gesetzlichen Krankenkassen und auch viele Private übernehmen die Kosten als Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels “Blindenlangstock“, Sozialgesetzbuch V, § , Abs,1,Satz 2. Damit die Maßnahme stattfinden kann, ist eine ärztliche Verordnung des Langstockes plus einer Schulung in Orientierung und Mobilität notwendig.
Nach BSHG kann bei nicht vorhandener gesetzlicher Krankenversicherung auch die Sozialhilfe in Frage kommen. (Nach neuer Rechtslage befinden sich Sozialhilfeempfänger seit 1.1.2004 jedoch in einer gesetzlichen Krankenkasse.).
Ist eine Schulung für den Arbeitsweg erforderlich, kann das Arbeitsamt als Kostenträger zuständig sein.
Für die Folgen eines Arbeitsunfalles ( Augenverletzungen etc.)ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
Ich hoffe sehr , dass diese Informationen dazu beitragen, die Orientierungs- und Mobilitätsschulung mit dem Langstock zu verdeutlichen und die vielfältigen Inhalte zu beleuchten.
Bei weiteren , tiefergehenden Fragen stehe ich Ihnen gern jederzeit per E-Mail, Telefon oder schriftlich zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf!
© 2004 by Stephanie Weinand