Teilnehmen kann jeder blinde oder sehbehinderte Mensch. Die eigene Motivation für eine Teilnahme ist das Wichtigste.
Die Bezahlung der Schulung erfolgt durch die Krankenkassen auch bei vielen Privaten sowie in besonderen Fällen durch das Sozialamt oder die Berufsgenossenschaft ( Grundlage: Leistung nach § 33 Abs.1,Satz 2,SGB V ).
© 2004 by Stephanie Weinand